
Für die Angabe der Kreditkonditionen nach der Preisangabenverordnung sind, ausgehend von den gebräuchlicheren Konditionen , in die Errechnung des effektiven Jahreszins es bzw. des anfänglichen effektiven Jahreszins es einzubeziehen: Nominalzins , Zinssollstellungs-termine, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeiträume, Disagio bzw. Agio, Bearbeitungsg...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/effektiver-jahreszins-nach-preisan
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